Oster-Aktion: 20% Cashback auf Neubestellungen!

Bis 06. April 2026

Promocode
Ostern2026
Status

/

/

Neues Urheberrecht: Die Auswirkungen auf Homepages

Neues Urheberrecht: Die Auswirkungen auf Homepages

Veröffentlicht am 2. April 2020
  3 Min. Lesezeit
  Aktualisiert am 11. November 2024

Das revidierte Urheberrechtsgesetz (URG) ist am 01. April 2020 in Kraft getreten und schützt neu grundsätzlich alle Fotos. Bei der Verwendung Fotos Dritter für die Homepage oder den Webshop braucht es somit stets die Erlaubnis des Urhebers – ansonsten können Straf- und zivilrechtliche Konsequenzen drohen.

Inhalt

Bisheriges Urheberrecht

In der Schweiz waren bisher nur Fotografien geschützt, welche „individuell gestaltet“ waren und einen „individuellen Charakter“ besaßen. Meist waren dies Bilder mit einem künstlerischen Ansatz und/oder Fotos mit entsprechendem Aufwand bei der Erstellung (bspw. aufwendiges Licht-Setup etc.). Diese Begrifflichkeiten haben – da von Gesetzes wegen nicht klar definiert – viel Interpretationsspielraum zugelassen und bei Streitigkeiten in zahlreichen Fällen vor Gericht geführt. So kam es häufig vor, dass fremde Fotos ungefragt und ohne Entschädigung weiterverwendet wurden (z. B. auf der Webseite oder im Onlineshop).

Neu sind alle Fotografien urheberrechtlich geschützt

Mit der Urheberrechtsrevision werden neu pauschal alle Fotografien geschützt – unabhängig, ob diese vom Profi oder vom Laien angefertigt wurden. Hierunter fallen nun auch alltägliche Schnappschüsse, Familien- und Urlaubsfotos, Landschaftsbilder,
Produktaufnahmen, Pressefotos usw. Somit ist ab sofort grundsätzlich immer die Erlaubnis des Urhebers erforderlich, wenn diese Bilder verwendet werden sollen.

Voraussetzung für den Schutz ist, dass das Bild ein dreidimensionales Objekt abbilden, welches mit der Kamera oder dem Handy fotografiert wurde. Ein Schutz von zweidimensionalen Vorlagen, also eine Fotokopie, Foto eines anderen Bildes, Fotografien von Texten und Plänen etc., ist nicht inkludiert.

Wo diese neuen Regelungen greifen

Das neue Urheberrecht wirkt sich somit konkret auf viele Alltagssituationen aus: die Verwendung von fremden Fotos auf der eigenen Homepage oder Produktfotos Dritter im Webshop etc. ist ohne Einverständnis ebenfalls nicht mehr gestattet. Auch dürfen keine fremden Bilder mehr auf Social Media (Facebook, Instagram…) ohne Zustimmung des Urhebers gepostet werden. Das Teilen/Verlinken von Bildinhalten stellt i. d. R. jedoch kein Problem dar. Eine Ausnahme stellt die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bildern für den rein privaten Gebrauch dar. So kann solch ein Foto auf den PC heruntergeladen und z. B. als Bildschirmhintergrund eingesetzt werden.

Rückwirkende Anwendung des Urheberrechts

Der neue Lichtbildschutz gilt auch für alte Fotos, welche vor dem 01. April 2020 aufgenommen wurden. Bei Verwendung dieser wird somit ebenfalls die Zustimmung des Urhebers erforderlich. Wenn ein solches Bild bereits auf der eigenen Webseite eingesetzt wurde, bedarf es keiner nachträglichen Einwilligung. Allerdings ist eine erneute Verwendung des Bildes in einem anderen Kontext nicht mehr zulässig.

Alternative Möglichkeiten für die Bildnutzung

Es gibt verschiedene Portale im Internet, welche hochwertige Bilder, sog. Stockfotos, zur freien (und meist auch kommerziellen) Verwendung anbieten.

Einige der bekanntesten Plattformen für kostenlose Bilder sind PixabayPexels oder Unsplash. Neben diesen gibt es auch kostenpflichtige Angebote mit einer Vielzahl an weiteren professionellen Bildern – hier sind Plattformen wie shutterstock oder Adobe Stock erwähnenswert.

Inhalt

Artikel teilen

Link kopieren

Artikel teilen

Link kopieren
Bild von Alex Dörrer

Customer Services & Branch Manager    9 Artikel

530
Kategorie
Illustration zur NIS2-Richtlinie EU, zeigt Schild mit Schloss-Symbol vor EU-Flagge. Zur Cybersicherheit für Domains und Registrare in der DACH-Region

Cyberangriffe auf Unternehmen, Behörden und kritische Infrastrukturen nehmen weltweit zu. Die Europäische Union reagierte darauf mit einem umfassenden Regelwerk: der NIS-2-Richtlinie. Was zunächst wie ein rein technisches Thema für große Konzerne klingt, hat auch handfeste Konsequenzen für Domaininhaber und Registrare in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dieser Beitrag gibt einen Überblick.

Aufnahme aus dem unterirdischen Datacenter DATAROCK von hosttech. Ein langer Gang mit verschlossenen Server-Racks auf beiden Seiten.

AWS und Azure dominieren den Cloud-Markt. Doch wer seine Daten einem US-amerikanischen Hyperscaler anvertraut, geht ein oft unterschätztes Risiko ein. Echte Datensouveränität lässt sich aufgrund des CLOUD Acts nicht garantieren. Zum Glück hat sich in den letzten Jahren ein starkes europäisches Cloud-Ökosystem entwickelt, das den Vergleich mit den großen Hyperscalern nicht scheuen muss. Wir zeigen, worauf es bei der Wahl eines Cloud-Providers wirklich ankommt, und stellen die überzeugendsten europäischen Alternativen zu AWS und Azure vor.

Nahaufnahme eines Rootservers

Heute ist internationaler Recycling Day und wir finden, auch Server-Hardware verdient eine zweite Chance! Denn auch für Rootserver gilt: Neuer ist nicht automatisch gleich besser. Bei unseren Restpostenservern findest du hochwertige Server-Hardware etwas älterer Generationen zu günstigen Preisen. Reinschauen lohnt sich!

Achtung: Zurzeit werden Phishing E-Mails mit gefälschtem hosttech-Absender versendet. Bitte komme keiner Forderung nach und lösche diese E-Mails.

Screenshot der hosttech-Website mit SSL-Zertifikate-Seite auf einem Laptop, daneben ein 3D-Kalender mit den Zahlen 47 und 398 Tage, symbolisiert die künftig kürzeren Laufzeiten von SSL/TLS-Zertifikaten.

Seit Jahren sind SSL/TLS-Zertifikate das Rückgrat des verschlüsselten Webs. Jetzt wird ihre maximale Laufzeit drastisch verkürzt – von 398 auf künftig nur noch 47 Tage. Was steckt hinter diesem Entscheid, und was ändert sich konkret für dich als hosttech-Kunde?

Headerbild zum Blogbeitrag über neue Begriffe wie GEO, AEO und LLMO. Titel in weißer Schrift: SEO vs. GEO Darunter ist eine Suchmaske zu sehen, in der steht "Suchbegriff eingeben" Unterhalb der Suchmaske ist links eine menschliche Hand zu sehen und rechts eine Roboterhand. Die beiden Hände strecken die Fingerspitzen zueinander aus.

In der digitalen Welt verändert sich die Suche gerade grundlegend. In den letzten Jahren gewinnen neue Konzepte und Begriffe an Bedeutung, die weit über klassische SEO hinausgehen. Für dich als Website-Betreiber, KMU oder Marketer ist es wichtig zu verstehen, was diese neuen Begriffe bedeuten, wie sie sich voneinander unterscheiden und wie du deine Inhalte 2026 sichtbar machst – sowohl für Menschen als auch für KI-gestützte Systeme.

Alexander M. Hefele, CEO von AMZ Racing, sitzt in der AMZ Werkstatt und erklärt, weshalb sein Team auf die Cloud-Lösung von hosttech setzt. Hinter ihm sind zwei Renn-Boliden von AMZ zu sehen. Rechts im Bild die Logos von hosttech und AMZ.

AMZ Racing ist das Formula Student Team der ETH Zürich. Aktuell steht das Team an der Spitze der Weltrangliste. Zudem hält es seit 2023 den Weltrekord für die schnellste Beschleunigung von 0 auf 100 km/h mit einem Elektrofahrzeug. hosttech unterstützt AMZ Racing seit einigen Jahren mit Cloud-Computing-Ressourcen im virtual Datacenter. In einer dreiteiligen Video-Serie gibt das AMZ-Team Einblick in seine Arbeit und zeigt, wie es unsere Cloud-Lösung einsetzt, um seine Fahrzeuge laufend zu optimieren.

myhosttech Kundencenter