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Über .swiss-Domains

Die generische Domainendung .swiss wurde im Jahr 2016 für die Allgemeinheit freigegeben. Zu Beginn standen .swiss-Domains nur für im Schweizer Handelsregister eingetragene Unternehmen mit Verwaltungssitz in der Schweiz, öffentlich-rechtliche Körperschaften (Bund, Kantone, etc.) und Vereine mit physikalischem Verwaltungssitz in der Schweiz zur Verfügung. 

Am 1. Januar 2024 trat eine Revision der Verordnung über Internet-Domains (VID) in Kraft, durch welche die Domain-Endung .swiss auch für Privatpersonen geöffnet wurde. Die zuständige Registerbetreiberin für .swiss-Domains – das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) – gab im Frühjahr 2024 die Voraussetzungen für die Registrierung von .swiss-Domains bekannt. Wer all diese Voraussetzungen erfüllt, darf seit dem 24. April 2024 auch als Privatperson .swiss-Domains registrieren.

Warum eine .swiss-Domain?

«Made in Switzerland» ist mehr als nur eine Herkunftsbezeichnung, sondern steht auch für Qualität, Kompetenz, Tradition und Bodenständigkeit – sowohl im In- als auch im Ausland. Da allein dieses Label den Verkaufswert von Waren und Dienstleistungen immens erhöht, ist es sehr begehrt – und entsprechend stark reguliert.

Der Registerbetreiber für .swiss will deshalb, dass dieser Mehrwert von „Made in Switzerland“ ebenfalls bei seinen Domains gilt. Daher gehört diese Domainendung zu den am stärksten regulierten überhaupt. Man kann deshalb davon ausgehen, dass hinter einer .swiss-Domain tatsächlich eine Schweizer Firma, Organisation oder Privatperson steht.

Die Domainendung .swiss ist somit für jede Schweizer Firma, Organisation oder Privatperson sehr interessant, welche ihren Bezug zur Schweiz hervorheben möchte.

Welche Alternativen zur .swiss-Domain gibt es?

Ist dir das Registrierungsverfahren für eine .swiss-Domain zu aufwendig oder erfüllst du bzw. dein Unternehmen nicht alle Registrierungsvoraussetzungen, gibt es verschiedene Alternativen. Willst du den Schweiz-Bezug ohne .swiss zum Ausdruck bringen, ist eine .ch-Domain als offizielle ccTLD sicher die erste Wahl. Du kannst aber deine Swissness auch in den Domainnamen integrieren und eine generische Top-Level-Domain wie .blog oder .shop anhängen, welche auf den Zweck deiner Website verweist. 

Registrierung

.swiss-Domains sind stark reguliert. Anders als bei den meisten anderen Domainendungen geschieht die Registrierung nicht sofort, sondern durchläuft ein mehrstufiges Antragsverfahren, an dessen Ende über die Vergabe entschieden wird. Alle Gesuche werden zudem wöchentlich am Dienstag für 20 Tage auf einer Liste veröffentlicht, damit Gegengesuche eingereicht werden können oder Einspruch erhoben werden kann. Ist dies der Fall, wird die Domain nicht oder gemäß einer festgelegten Rangordnung vergeben.

Berechtigt, ein Registrierungsgesuch einzureichen, sind:

  • schweizerische öffentlich-rechtliche Körperschaften (Bund, Kantone, Gemeinden) oder Organisationen des öffentlichen Rechts
  • im Schweizer Handelsregister eingetragene Unternehmen, die ihren Sitz sowie einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz haben (Zweigniederlassungen von ausländischen Gesellschaften sind nicht berechtigt)
  • Vereine und Stiftungen ohne Eintrag im Schweizerischen Handelsregister, die ihren Sitz sowie einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz haben
  • natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Schweizer Staatsangehörige

Um als Privatperson eine .swiss-Domain registrieren zu können, musst du also entweder Schweizer StaatsbürgerIn sein oder deinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Falls du im Ausland lebst, darfst du die Domain nur für private oder wohltätige Zwecke sowie Vereinszwecke verwenden, nicht aber für kommerzielle Tätigkeiten vom Ausland aus.

Zusätzlich muss dein gewählter Domainname mindestens eine der folgenden Bezeichnungen beinhalten:

  • Vorname
  • Nachname
  • Allianzname (=Doppelname, wie „Zwicki-Müller“)
  • Name, der im Zusammenhang mit einem religiösen Orden erworben wurde
  • Künstlername, mit welchem die Person Bekanntheit erlangt hat
  • Bezeichnung, auf welche du Anspruch aus dem Kennzeichenrecht hast (z.B. eingetragene Marke)

Der Domainname darf mit weiteren Bezeichnungen ergänzt werden. Sofern dein Name einer Bezeichnung mit generischem Charakter entspricht (z.B. „Müller“), darf die Domain nicht vergeben werden, außer du kombinierst diese mit deinem Vornamen oder einer anderen Bezeichnung (z.B. Hobby, Angabe des Berufs, Fantasiebezeichnung, o. Ä.)

Bei Privatpersonen müssen Adresse und AHV-Nummer beim Gesuch angegeben werden. Hierbei ist wichtig, dass der Nutzer der Domain identisch mit dem Gesuchsteller ist. Das bedeutet, ein Webmaster darf keinen Antrag mit seinen eigenen Angaben für einen betreuten Kunden einreichen, sondern muss dessen Angaben/AHV-Nummer verwenden.

Alle Informationen zu den Registrierungsvoraussetzungen und dem Registrierungsverfahren findest du auf der Website der Registerbetreiberin (BAKOM).

Nach erfolgreicher Registrierung erhältst du eine E-Mail, in welcher du die Inhaberdaten per E-Mail-Link bestätigen musst. Geschieht dies nicht innerhalb von 15 Tagen, wird die Domain gesperrt, bis dies nachgeholt wurde.

Transfer

Für den Domain-Transfer wird ein sogenannter Auth-Code (Transfercode) benötigt. Diesen kannst du bei deinem bisherigen Registrar anfordern und direkt bei der Bestellung eingeben. Du kannst den Auth-Code aber auch später noch eintragen, solltest du ihn zu diesem Zeitpunkt noch nicht haben.

Nach Einleitung des Transfers erhält sowohl der Inhaber als auch der zu verlierende Registrar 5 Tage Zeit, dem Gesuch zuzustimmen oder dieses abzulehnen. Verstreicht die Frist unbeantwortet, wird der Transfer dennoch durchgeführt.

Wichtig: Der Inhaber erhält nur die Möglichkeit, den Transfer per E-Mail-Link abzubrechen. Zustimmung erfolgt durch das Ignorieren der Nachricht.

Nach erfolgreichem Transfer erhältst du eine E-Mail, in welcher du die Inhaberdaten per E-Mail-Link bestätigen musst. Geschieht dies nicht innerhalb von 15 Tagen, wird die Domain gesperrt, bis dies nachgeholt wurde.

Der Domain-Transfer ist kostenlos, die Domain muss jedoch im Zuge des Transfers verlängert werden. Die Restlaufzeit für deine Domain bleibt nach dem Transfer erhalten.

Ein Transfer ist noch nicht möglich, falls

  • die Domain innerhalb der letzten 60 Tagen registriert wurde.
  • die Domain innerhalb der letzten 60 Tagen bereits erfolgreich transferiert wurde.

Falls einer dieser Punkte zutrifft, muss die 60-tägige Frist abgewartet werden.

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