Die Abstimmung läuft: Webhoster des Jahres 2026

Mitmachen und coole Preise gewinnen!

Status

/

/

Cyber Resilience Act: Was der CRA für KMU bedeutet

Cyber Resilience Act: Was der CRA für KMU bedeutet

Veröffentlicht am 25. August 2026
  8 Min. Lesezeit
  Aktualisiert am 25. August 2026

Der Cyber Resilience Act (CRA) der EU bringt verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen mit sich – erste Meldepflichten greifen bereits ab September 2026. Wer als Unternehmen betroffen ist, wer durchatmen kann und wer jetzt konkret handeln sollte, zeigt dieser Beitrag im Detail.

Ein Computer-Bildschirm, auf dem die Sterne der EU-Flagge und ein Schloss-Symbol abgebildet sind. Daneben steht Cyber Resilience Act, wobei die drei Anfangsbuchstaben bzw. die Abkürzung der Verordnung "CRA" hervorgehoben sind.

Inhalt

Darum geht's

  • Der Cyber Resilience Act ist die erste EU-weite Verordnung, die verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen über deren gesamten Lebenszyklus festlegt.
  • Ab dem 11. September 2026 gelten erste Meldepflichten, ab dem 11. Dezember 2027 die vollständigen Anforderungen inklusive CE-Kennzeichnung.
  • Als EU-Verordnung gilt der CRA unmittelbar in Deutschland – eine nationale Umsetzung wie bei einer Richtlinie ist nicht nötig.
  • Maßgeblich ist nicht, ob du eine Website oder einen Onlineshop betreibst, sondern was du darüber verkaufst: Software, Apps und vernetzte Hardware fallen unter den CRA – Dienstleistungen und Waren ohne Digitalanteil nicht.
  • Betroffen sein kannst du in zwei Rollen: als Hersteller eigener digitaler Produkte oder als Händler, der solche Produkte weiterverkauft.
  • Ein Selbst-Check in vier Schritten zeigt, ob für dein Unternehmen Handlungsbedarf besteht.

Was ist der Cyber Resilience Act?

Der Cyber Resilience Act, auch Cyberresilienzgesetz, offiziell Verordnung (EU) 2024/2847 oder kurz CRA ist die Antwort der EU auf eine simple, aber unbequeme Realität: Vernetzte Produkte – von der Smart-Home-Kamera bis zur industriellen Steuerungssoftware – sind oft unzureichend gegen Cyberangriffe abgesichert. Der CRA schreibt deshalb erstmals EU-weit verbindlich vor, dass Cybersicherheit von Anfang an in die Produktentwicklung eingebaut werden muss – bekannt als „Security by Design“. Das betrifft sowohl Hardware als auch Software mit digitalen Elementen, sofern diese eine direkte oder indirekte Datenverbindung zu einem Gerät oder Netzwerk aufweisen und in der EU in Verkehr gebracht werden.

Verpflichtet werden Hersteller, Importeure und Händler solcher Produkte. Die Pflichten decken den gesamten Produktlebenszyklus ab: sichere Entwicklung, Sicherheitsupdates über die erwartete Nutzungsdauer, technische Dokumentation und die Meldung von Sicherheitsvorfällen.

CRA vs. NIS-2 – nicht verwechseln

Die EU hat zwei zentrale Cybersicherheits-Regelwerke, die gerne durcheinandergebracht werden. Die Faustregel: Der CRA schaut aufs Produkt, NIS-2 schaut auf den Betrieb. Der CRA reguliert digitale Produkte auf dem EU-Markt – egal, wie groß der Hersteller ist. NIS-2 verpflichtet dagegen Organisationen in kritischen Sektoren zu Sicherheitsmaßnahmen im eigenen Betrieb. Wer einen Onlinedienst betreibt, statt ein Produkt zu verkaufen, bewegt sich in der NIS-2-Logik – nicht im CRA.

Weitere Informationen zur NIS-2-Richtlinie findest du in unserem Blogbeitrag NIS-2 und Domains: Was Inhaber und Registrare in der DACH-Region jetzt wissen müssen.

Der Zeitplan im Überblick

  • 10. Dezember 2024: Die Verordnung ist in Kraft getreten.
  • 11. September 2026: Die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle beginnen.
  • 11. Dezember 2027: Sämtliche Anforderungen gelten verbindlich – inklusive CE-Kennzeichnung, technischer Dokumentation und Konformitätsbewertung. Produkte ohne CRA-Konformität dürfen ab dann nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden.

Besonders die Meldepflicht ab September 2026 hat es in sich: Wer von einer aktiv ausgenutzten Schwachstelle oder einem schweren Sicherheitsvorfall erfährt, muss innerhalb von 24 Stunden eine erste Frühwarnung an die europäische Cybersicherheitsagentur ENISA absetzen. Eine detaillierte Hauptmeldung folgt spätestens nach 72 Stunden, später ein Abschlussbericht. Für diese Meldungen wird eine zentrale Meldeplattform eingerichtet, die sogenannte Single Reporting Platform – dort finden sich bereits Factsheets und Anleitungen zur Registrierung und Einreichung.

Bin ich als Unternehmen betroffen? Der Selbst-Check

Da der CRA als EU-Verordnung unmittelbar gilt, sind Unternehmen in Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedstaaten direkt in der Pflicht – eine Ausrede über fehlende nationale Umsetzung gibt es nicht. Entscheidend ist aber nicht die bloße Unternehmensgröße oder Branche, sondern was konkret angeboten wird. Prüfe deshalb, in welche der folgenden Kategorien dein Unternehmen fällt.

Du betreibst eine Website oder einen Onlineshop

Gute Nachricht vorweg: Deine Website oder dein Shop ist selbst kein Produkt im Sinne des CRA. Das Betreiben einer Website – auch mit vielen Besucher:innen und Kund:innen – ist kein „Inverkehrbringen“ eines Produkts mit digitalen Elementen. Eine Steuerberatungskanzlei mit Firmenwebsite, ein Restaurant mit Reservationsformular oder ein Möbelgeschäft mit Onlineshop sind vom CRA nicht direkt betroffen.

Entscheidend ist jedoch, was über den Shop verkauft wird: Dienstleistungen, Beratung oder physische Produkte ohne Digitalanteil (Kleider, Möbel, Lebensmittel) sind unkritisch. Das gilt auch für Elektrogeräte ohne Netzwerk- oder App-Anbindung – der einfache Lautsprecher fällt nicht unter den CRA, sein Bluetooth-Pendant hingegen schon. Ebenfalls unkritisch sind digitale Inhalte wie E-Books, Musik- oder Foto-Downloads: Inhalte sind keine Produkte mit digitalen Elementen. Verkaufst du hingegen vernetzte Hardware oder Software, lies den nächsten Abschnitt aufmerksam.

Du verkaufst Produkte mit digitalen Elementen

Hier greift der CRA – und zwar unabhängig von der Unternehmensgröße. Betroffen sind zwei Rollen:

Als Hersteller, wenn du eigene Produkte entwickelst und auf den EU-Markt bringst: Software, WordPress-Plugins oder Themes, Desktop- und Mobile-Apps, smarte Geräte, vernetzte Sensoren. Sie tragen die vollen CRA-Pflichten – von Security by Design über Sicherheitsupdates bis zur CE-Kennzeichnung ab Dezember 2027.

Als Händler, wenn du Produkte anderer Hersteller über deinen Shop verkaufst – etwa Smart-Home-Geräte, IoT-Gadgets oder Software von Drittanbietern. In dem Fall musst du ab Dezember 2027 prüfen, ob die Produkte CE-gekennzeichnet sind und die vorgeschriebene Herstellerdokumentation vorliegt. Stammt das Produkt von einem Hersteller außerhalb der EU – etwa aus Asien, den USA oder der Schweiz –, gehört zu dieser Prüfung auch, ob ein EU-Bevollmächtigter benannt wurde. Nicht-konforme Produkte darfst du dann nicht mehr verkaufen. Dieser Punkt wird gerne übersehen: Auch wer „nur handelt“ und selbst nichts entwickelt, trägt eigene Prüfpflichten.

Du bietest SaaS oder Cloud-Dienste an

Hier wird es differenzierter. Reines SaaS – eine Webanwendung, die Kund:innen im Browser nutzen – gilt grundsätzlich als Dienstleistung und fällt damit nicht unter den CRA, sondern unter die NIS-2-Richtlinie. Anders sieht es aus, wenn die sogenannte Fernverarbeitung integraler Bestandteil eines Produkts ist: Eine App, die ohne ihr Cloud-Backend nicht funktioniert, wird als Einheit betrachtet – und damit CRA-relevant. Die Abgrenzung ist im Einzelfall nicht trivial. Wer hier unsicher ist, sollte die Frage frühzeitig rechtlich abklären lassen, statt sie auf die lange Bank zu schieben.

Du bist Zulieferer

Auch ohne eigenes Endprodukt kannst du den CRA zu spüren bekommen: Wer Software-Komponenten, Bibliotheken oder Module an Hersteller liefert, deren Produkte unter den CRA fallen, wird die Anforderungen vertraglich weitergereicht bekommen – etwa den Nachweis einer Software-Stückliste (SBOM, Software Bill of Materials) oder definierte Sicherheitsprozesse. Für viele Software-KMU ist dies der realistischste Berührungspunkt mit der Verordnung, auch wenn sie selbst nicht direkt reguliert sind. Eine aktuelle Einordnung von Ebner Stolz empfiehlt gerade Zulieferbetrieben eine frühzeitige Betroffenheitsanalyse, um vertragliche Anforderungen ihrer Kund:innen rechtzeitig erfüllen zu können.

Was betroffene Unternehmen beachten müssen

Wer in eine der betroffenen Kategorien fällt, muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Security by Design: Produkte müssen ohne bekannte ausnutzbare Schwachstellen und mit sicherer Standardkonfiguration ausgeliefert werden.
  • Sicherheitsupdates: kostenlose Updates über den Unterstützungszeitraum, der die erwartete Nutzungsdauer widerspiegelt – in der Regel mindestens fünf Jahre.
  • Technische Dokumentation: inklusive einer Software-Stückliste (SBOM), die alle verwendeten Komponenten auflistet – relevant auch für Open-Source-Bausteine, die in fast jeder kommerziellen Software stecken.
  • Meldeprozesse: Ab September 2026 muss intern klar sein, wer im Ernstfall was innerhalb von 24 Stunden an wen meldet.

Besonders betroffen sind exportorientierte Branchen wie der Maschinenbau, wo vernetzte Steuerungen und Software längst zum Alltag gehören, wie auch ein Fachartikel von ingenieur.de zum drohenden Verkaufsverbot ab 2027 einordnet. Wie wenig vorbereitet viele Unternehmen aktuell sind, zeigt der IoT & OT Cybersecurity Report 2025 von ONEKEY: Demnach ist nur rund ein knappes Drittel der befragten deutschen Industrieunternehmen mit den CRA-Anforderungen umfassend vertraut, mehr als ein Viertel hat sich mit dem Thema noch gar nicht befasst.

Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Erste Schritte: So gehst du es an

  1. Selbst-Check durchführen: Ordne dein Angebot den vier Kategorien oben zu. Für die meisten Website- und Shop-Betreiber endet die Übung hier.
  2. Produkt-Inventar erstellen: Falls du betroffen bist: Welche Produkte, Versionen und Software-Komponenten bietest du an?
  3. Grauzonen klären: SaaS-Konstellationen und Freemium-Modelle mit Open-Source-Anteil frühzeitig rechtlich einordnen lassen.
  4. Prozesse aufbauen: Meldekette für den 24-Stunden-Fall definieren, Update-Fähigkeit sicherstellen, Dokumentation und SBOM aufsetzen. Von der ersten Bestandsaufnahme bis zur vollständigen Umsetzung kann je nach Ausgangslage gut ein Jahr vergehen – schiebe das Thema daher nicht zu lange vor dir her.

Tipp: Für die konkrete Umsetzung von Security by Design bietet die ENISA mit ihrem Secure-by-Design-and-Default-Playbook eine praxisnahe Orientierungshilfe.

Fazit

Der Cyber Resilience Act ist ein Wendepunkt für die Cybersicherheit digitaler Produkte – aber kein Grund zur generellen Panik. Für die große Mehrheit der KMU in Deutschland mit Website oder Onlineshop besteht kein direkter Handlungsbedarf. Wer hingegen Software, Apps oder vernetzte Hardware verkauft – ob als Hersteller oder Händler –, sollte die verbleibende Zeit bis September 2026 respektive Dezember 2027 nutzen: für eine ehrliche Bestandsaufnahme, die Klärung von Grauzonen und den Aufbau der nötigen Prozesse. Frühzeitig nachweisbare Cybersicherheit ist dabei mehr als Compliance – sie wird zunehmend zum Qualitätsmerkmal im Verkaufsgespräch.

FAQ zum Cyber Resilience Act

Was ist der Cyber Resilience Act (CRA) genau?

Der CRA ist eine EU-Verordnung (2024/2847), die verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen festlegt. Sie verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler von vernetzter Hardware und Software, die auf den EU-Markt kommen, über den gesamten Produktlebenszyklus.

Ab wann gelten die Pflichten des CRA?

Erste Meldepflichten für ausgenutzte Schwachstellen und schwere Vorfälle greifen ab dem 11. September 2026. Die vollständigen Anforderungen, inklusive CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung, gelten ab dem 11. Dezember 2027.

Meine Website hat viele Besucher:innen und Kund:innen – bin ich betroffen?

Nein. Eine Website oder ein Onlineshop ist kein Produkt im Sinne des CRA. Das gilt auch, wenn du darüber Dienstleistungen oder physische Produkte ohne Digitalanteil verkaufst.

Ich verkaufe ein WordPress-Plugin oder eine App – bin ich betroffen?

Sehr wahrscheinlich ja. Software, die als Produkt in den EU-Markt gebracht wird, fällt unter den CRA – unabhängig von der Größe deines Unternehmens. Bei Open-Source-Software mit kommerziellem Modell (z. B. Freemium) gelten eigene Abgrenzungsregeln; hier lohnt sich eine rechtliche Einordnung.

Gilt der CRA für mein SaaS-Angebot?

Grundsätzlich nein – reines SaaS gilt als Dienstleistung. Eine Ausnahme besteht, wenn die Cloud-Verarbeitung integraler Bestandteil eines Produkts ist, etwa bei einer App, die ohne ihr Backend nicht funktioniert. Im Zweifel rechtlich abklären.

Was passiert bei Verstößen?

Ab den jeweiligen Stichtagen drohen Geldbußen von bis zu 15 Mio. Euro oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes. Ab Dezember 2027 dürfen nicht-konforme Produkte zudem gar nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden – faktisch ein Marktausschluss.

Inhalt

Artikel teilen

Link kopieren

Artikel teilen

Link kopieren
Bild von Roman Wünsche

Senior Software Engineer    1 Artikel

527
Kategorie
WordPress 7.1 Update Schriftzug mit WordPress Logo auf einem hosttech farbenen Hintergrund

WordPress 7.1 ist da: Seit dem 19. August 2026 bringt das Update mehr Gestaltungsfreiheit ganz ohne CSS, eine überarbeitete Medienverwaltung und eine deutlich reifere Kommentarfunktion für Teams. Wir zeigen dir, was sich konkret verändert hat und worauf du bei der Aktualisierung deiner Website achten solltest.

Grafik mit den hosttech Produktbildern von Rootserver, vServer, GPU Server und Premium+ vor einem Hintergrund mit farbigem Verlauf.

Rootserver oder vServer, Premium+ Server oder GPU-Server? Die Serverangebote von hosttech unterscheiden sich deutlich in Leistung, Flexibilität und Verantwortung. Wer für sein Projekt die passende Lösung sucht, sollte die wichtigsten Unterschiede kennen. Wir zeigen dir, welches Serverangebot zu deinen Anforderungen passt und wann sich Managed Services für dich lohnen.

Ubuntu Desktop auf einem Server installieren: Ubuntu-Installationsoberfläche auf einem Monitor und Ubuntu 26.04 LTS Download auf einem zweiten Bildschirm.

Auf einem Ubuntu-Server läuft standardmäßig nur die Kommandozeile – für die meisten Aufgaben reicht das völlig aus. Willst du aber grafisch arbeiten, kannst du dir ganz einfach eine Desktopumgebung installieren. In dieser Anleitung zeige ich dir Schritt für Schritt, wie du auf deinem Ubuntu-Server einen Desktop einrichtest, die passende Umgebung auswählst und anschließend darauf zugreifst.

Laptop, auf dem ein Mail-Client zu sehen ist. Eine Hand auf der Tastatur.

Eine eigene E-Mail-Adresse einrichten klingt nach fünf Minuten Arbeit – in der Praxis scheitert es aber oft an falschen Servereinstellungen, falschen Nameservern oder DNS-Einträgen, die noch nicht aktiv sind. Wir zeigen dir, welche Prüfungen vorher nötig sind, wo du die richtigen Zugangsdaten findest und worauf du je nach E-Mail-Client besonders achten musst.

Headerbild zum News-Beitrag betreffend der Wahl zum Webhoster des Jahres 2026.

Das unabhängige Webhosting-Vergleichsportal Hosttest sucht den Webhoster des Jahres 2026. Wir sind nominiert in den Kategorien "Webhosting" und "vServer". Die Abstimmung läuft bis zum 18.10.2026. Danke für deine Stimme!

Debora Margiotta von hosttech im Porträt: Die ehemalige KV-Lernende arbeitet heute im Kundendienst und in der Buchhaltung.

Als erste Lernende bei hosttech schloss Debora 2019 erfolgreich ihre Ausbildung ab. Sie blieb dem Unternehmen als Mitarbeiterin im Kundendienst und in der Buchhaltung erhalten und feiert nun bereits ihr 10-jähriges Jubiläum. Im Gespräch gibt sie Einblick in ihre Entwicklung, ihre Motivation und was ihr das Team bei hosttech bedeutet.

Rechenzentrum mit Server-Racks und Geschwindigkeitsanzeige als Symbol für leistungsstarke vServer, hohe Performance und flexible Serverressourcen.

Bei jedem vServer von hosttech kannst du zwischen den Leistungsmodi Dynamic und Aggressive wählen – doch was bedeutet das konkret für deine Anwendung? Viele Kund:innen sind unsicher, welcher Modus zu ihrem Projekt passt. In diesem Beitrag erkläre ich den Unterschied, vergleiche die Leistungswerte und zeige, wann sich ein Wechsel lohnt.

myhosttech Kundencenter