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Die neue EU-DSGVO und ihre Auswirkung

Die neue EU-DSGVO und ihre Auswirkung

Veröffentlicht am 21. Mai 2018
  3 Min. Lesezeit
  Aktualisiert am 11. November 2024

Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-DSGVO in Kraft. Was wir dafür getan haben, und wie du deine Webseite DSGVO-konform machst, erfährst du in diesem Beitrag.

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Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-DSGVO in Kraft. Was wir dafür getan haben, und wie du deine Webseite DSGVO-konform machst, erfährst du in diesem Beitrag.

Da es aktuell in aller Munde ist, dürfte dir bekannt sein, dass die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai in Kraft tritt. Obwohl diese neue Regelung eine durchaus nötige Verbesserung am Datenschutzgesetz zum Ziel hat, so bringt sie doch sehr viel Arbeit mit sich und mag gerade für kleine Webseiten-Betreiber sehr mühsam sein. Wie wir darauf reagieren und wie du ebenfalls notwendige Änderungen an deiner Webseite vornehmen kannst, erklären wir in diesem Beitrag.

hosttech und die DSGVO

hosttech ist DSGVO-konformAls Webhosting-Anbieter war es uns schon immer ein großes Anliegen, den Datenschutz ernst zu nehmen. Dennoch mussten wir einige Ergänzungen an unserer Datenschutzerklärung vornehmen um die neuen, klarer definierten Regelungen einzuhalten.

Als Dienstleister, welcher Daten im Auftrag von Kunden verarbeitet, sind wir zudem verpflichtet, einen sogenannten Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrag bereitzustellen. Dieser steht allen Kunden im myhosttech Kundencenter zum Download zur Verfügung.

Unsere Webhosting-Angebote sind zudem ab sofort DSGVO-konform.

DSGVO und die Schweiz?

Die Schweiz ist nicht Teil der EU. Gilt die neue DSGVO also nicht? Nun, das kommt ganz darauf an, welche Daten du über deine Besucher speicherst. Grundsätzlich gilt: Wer Kunden aus der EU hat, muss sich an die DSGVO halten. Wenn du über deinen Online-Shop also zum Beispiel auch nach Deutschland Ware lieferst, unterliegst du ebenfalls der Pflicht, dich an die DSGVO zu halten. Auch wer Daten über EU-Bürger sammelt, während sie sich auf der Webseite befinden, muss sich an die DSGVO halten. Da heute fast jede Webseite Daten für Statistiken sammelt (Google Analytics usw.), ist somit auch fast jede Schweizer Webseite dazu verpflichtet, die DSGVO einzuhalten. Man kann nun mal kaum ausschließen, dass EU-Bürger die Webseite besuchen.

Mehr Informationen gibt es auch in diesem aufschlussreichen Beitrag der Netzwoche.

Was muss ich tun?

Überarbeite auf jeden Fall deine Datenschutzerklärung und falls du keine hast, erstelle eine. Stelle sicher, dass du alle Punkte aufführst, welche personenbezogene Daten verarbeiten. Das sind zum Beispiel Cookies, Google Analytics, Facebook, Twitter und andere soziale Netzwerke, Produktbestellungen über einen Online Shop, Kontaktformulare, aber auch die Server Logs des Webhostings. Stelle auch sicher, dass wenn ein Vertrag mit Kunden abgeschlossen wird, diese ausdrücklich deiner Datenschutzerklärung zustimmen. Auch jedes Kontaktformular sollte eine Checkbox aufweisen, welche die Erlaubnis zur Datenspeicherung erteilt.

Da die Server Logs aktuell noch nicht komplett deaktiviert werden können (wir arbeiten an einer Lösung), stellen wir dir für deine Datenschutzerklärung einen Text zur Verfügung, welchen du gerne so weiterverwenden kannst:

 

Für die statistische Auswertung von Webseiten-Zugriffen, sowie zur effizienten Fehlerbehebung wird jeder Aufruf unserer Webseite in einem Server Log (Protokoll) unseres Webhosting-Dienstleisters, der hosttech GmbH, aufgezeichnet. Die Log-Einträge enthalten die Zielseite, die IP-Adresse, sowie den Referrer (Herkunft der Anfrage) und Informationen zum eingesetzten Browser. Diese Informationen können möglicherweise zur Identifizierung Ihrer Person verwendet werden. Die hosttech GmbH behandelt diese Daten vertraulich und teilt diese nicht mit Dritten. Die Datenerhebung erfolgt in erster Linie zur Verbesserung der Nutzererfahrung, der Sicherheit und der Leistung der Webseite.

 

ACHTUNG: Beachte bitte, dass wir hier keine rechtliche Beratung zur Verfügung stellen. Alle Aussagen sind nach bestem Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Im Zweifelsfall sollte unbedingt ein Anwalt zu Rate gezogen werden. Wir lehnen jede Haftung für diesen Mustertext ab.

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